FAQs TECHNOLOGIE-TRANSFERPREIS
1. Was ist der TRL?
TRL steht für „Technology Readiness Level”. TRL 5 wird definiert als “Versuchsaufbau in Einsatzumgebung“ und TRL 6 als „Prototyp in Einsatzumgebung“. Das Ergebnis der gemeinsamen Weiterentwicklung sollte also in diesem Bereich des Technologiereifegrades liegen.
2. Was bedeutet „Technologien aus dem KIT“?
Die dem Projekt zu Grunde liegende Technologie wurde am KIT entwickelt (IP gehört dem KIT) und dann durch ein gemeinsames Projekt mit einem Industriepartner in Richtung Anwendung weiterentwickelt. Das zugrunde liegende IP darf also nicht vom Industriepartner in das Projekt eingebracht werden.
3. Muss die Technologie mit einem Schutzrecht geschützt sein?
Nein, es muss kein(e) Schutzrecht(sanmeldung) geben.
4. Kann auch eine Software Grundlage der Zusammenarbeit sein?
Ja, auch eine Software als Basis für die Zusammenarbeit ist möglich, wenn die anderen Kriterien erfüllt sind.
5. Was bedeutet „zusammen mit einem oder mehreren Industriepartner(n)?
Grundsätzlich geht es um Kooperationen mit der Industrie. In einer Kooperation verfolgen die Partner ein gemeinsames Projektziel, beide Partner können aus den Ergebnissen einen Mehrwert für sich ziehen und die Inhalte des Projektes werden von beiden Partnern gemeinsam festgelegt. Mögliche Kriterien hierfür sind die Beiträge beider Partner zum Arbeitsplan, die sowohl inhaltlich als auch vom Aufwand her in etwa paritätisch verteilt sein sollten.
Keine Kooperationen sind zum Beispiel Aufträge, in denen Forschungsdienstleistungen erbracht werden.
6. Welche Arten von Kooperationen können dies sein?
Es können sowohl öffentlich geförderte als auch von der Industrie und dem KIT gemeinsam finanzierte Projekte sein. Wichtig ist, dass es für die Zusammenarbeit einen vertraglichen Rahmen (ggf. als Kooperationsvertrag bei öffentlicher Förderung) gibt.
7. Muss es bereits einen Lizenzvertrag geben?
Nein, ein abgeschlossener Lizenzvertrag ist nicht Voraussetzung für die Bewerbung für den Technologietransferpreis. Es kann aber schon einer vorliegen.
8. Wann gilt etwas als „Technologietransfer“ im Sinne des Wettbewerbs?
Einreichen kann man Kooperationen, für die zum einen ein Vertrag abgeschlossen wurde und die auch zwischen dem 01.01.2025 und dem 31.12.2025 gestartet sind (nur der Vertragsabschluss ist nicht ausreichend).
9. Was bedeutet „bewerben in Abstimmung mit dem Industriepartner“?
Eine Kooperation kann nur erfolgreich sein kann, wenn alle Partner sich gleichermaßen einbringen. Der Industriepartner muss daher vor der Einreichung der Bewerbung darüber informiert werden und dieser auch zustimmen.
10. Warum erhalten nur die Forschenden aus dem KIT das Preisgeld, nicht auch der Industriepartner?
Es handelt sich um den Innovationswettbewerb des KIT, der das Engagement der Forschenden aus dem KIT würdigt. Auch wenn der Industriepartner intregraler Bestandteil des Transfers ist, wird er nicht monetär als Unternehmen gewürdigt. Bei der Preisverleihung wird aber natürlich auch der Partner mit ausgezeichnet, unter anderem mit einer Urkunde und Trophäe.